Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude gestartet
Modul 1
Die EBN kann auch von der öffentlichen Hand beantragt werden. Hier ändert sich nichts in der Förderhöhe.
Modul2
... ist eine neue Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599. Damit sollen Sanierungsfahrpläne oder Beratungen zum Effizienzgebäude erstellt werden. Wenn künftig Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt werden, können diese mit zusätzlichen 5% gefördert werden.
Die maximal mögliche Zuschusshöhe hängt von der Nettogrundfläche (NGF) des Gebäudes ab.
Zuschuss maximal:
- NGF kleiner als 200 m²: maximal 1.700 Euro,
- NGF 200 m² bis 500 m²: maximal 5.000 Euro,
- NGF größer 500 m²: maximal 8.000 Euro
Dies gilt für Unternehmen und kommunale Gebäude
Modul 3
Contracting-Orientierungsberatung
Förderhöhe: Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch max. 7.000 Euro.
Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch max. 10.000 Euro.