Beihilfen für indirekte CO2-Kosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Produktionsunternehmen beihilfefähiger Sektoren bzw. Teilsektoren im Bereich des europäischen Emissionshandels durch Zuschüsse, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern.
Ziel ist es, der Verlagerung von Produktionstätigkeiten an Standorte außerhalb der Europäischen Union entgegenzuwirken.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte herstellen, die unter einen der in Anhang II der Beihilfe-Leitlinien für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen.
(Quelle: www.eorope.eu)